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Bei einer Stichprobenuntersuchung eines Dachgeschosses wurden deutliche
Unterschiede in der Wirkstoffzusammensetzung und -konzentration festgestellt.
Rückschlüsse vom optischen Eindruck der Hölzer auf die Stärke der
Kontaminationen waren nicht möglich. Auch wenn die gesetzlich vorgeschriebenen
Hinweisschilder nicht vorhanden sind, kann eine Holzschutzmittelbehandlung
nicht ausgeschlossen werden. Weiße rauhreifartige Kristalle auf der Oberfläche
von Holzbalken sind oft ein Indiz für stattgefundene
Behandlungen.
Bei einer Stichprobenuntersuchung eines Dachgeschosses wurden massive
Unterschiede in der Art der Wirkstoffbelastung festgestellt. Es handelte
sich um ein Vorderhaus mit zwei Seitenflügen. Im Vorderhaus befanden sich
zwei in den Dachboden eingebaute Wohnungen. Die beiden Seitenflügel waren
über einen Spitzboden oberhalb der Dachgeschoß-Wohnungen miteinander verbunden.
In den beiden Wohnungen waren an mehreren Stellen Sparren freigelegt worden,
wobei der Zeitpunkt dieser Maßnahme nicht bekannt war.
Die Ergebnisse der Analyse zeigten folgendes Bild:
Probe | Stiele linker Seitenflügel | Sparren linke Wohnung |
---|---|---|
optischer Eindruck der beprobten Hölzer: | angegraut mit altrosa gestrichenen Bereichen | dunkelbraun ohne Kristalle |
Lindan (mg/kg): | 24,3 | 0,2 |
Pentachlorphenol (PCP) (mg/kg): | 2,1 | 1,8 |
DDT¹ (mg/kg): | 2920 | 4,5 |
Probe | Sparren Spitzboden | Sparren rechte Wohnung | Stiele rechter Seitenflügel |
---|---|---|---|
optischer Eindruck der beprobten Hölzer: | angegraut | dunkelbraun mit und ohne Kristalle | angegraut |
Lindan (mg/kg): | 11,2 | n.b | 2,2 |
Pentachlorphenol (PCP) (mg/kg): | 3,6 | 305 | 2,2 |
DDT¹ (mg/kg): | 2440 | 11,3 | 10,7 |
¹ die angegebenen DDT-Belastungen sind Summen-Werte
aus p,p-DDT, o,p-DDT, p,p-DDE, p,p-DDD
An diesem Beispiel zeigt sich, daß:
Bei Betrachtung eines Dachbodens bezüglich der Belastungssituation mit
Holzschutzmittelwirkstoffen stellt man häufig Unterschiede zwischen
Dachkonstruktion und Deckenbalken fest. Einige Beispiele sollen dies
veranschaulichen:
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Dach- konstruktion | Decken- balkenprobe | Dach- konstruktion | Decken- balkenprobe | Dach- konstruktion | Decken- balkenprobe | |
Lindan (mg/kg): | 49-77 | 150 | 3-18 | 270 | 2-3 | 218 |
DDT (mg/kg): | 3470-6100 | 890 | 170-1030 | 350 | 31-79 | 1070 |
Bei den Beispielen 1 und 2 handelt es sich um weiter zurückliegende
Holzschutzmittel- Behandlungen. Hier haben die Konzentrationen an Lindan
bzw. PCP im Dachstuhlbereich über die Jahrzehnte deutlich abgenommen; DDT
ist aufgrund seines geringeren Dampfdrucks auch nach solchen Zeiträumen noch
in hohen bis sehr hohen Konzentrationen anzutreffen.
Da abgedeckte Deckenbalken einer schlechteren Belüftung unterliegen, ist dort
die Ausgasungsrate von Lindan und PCP deutlich niedriger. Hierdurch lassen
sich die - auch in Relation zur Dachkonstruktion - hohen bis sehr hohen
Konzentrationen an Lindan und PCP erklären.
Beispiel 3 ist ein Dachboden mit abgedecktem Fußboden. Hier fällt auf, daß in
der Deckenbalkenprobe Lindan und DDT in sehr hohen Konzentrationen vorliegen;
die in der Dachkonstruktion gemessenen Belastungen deuten nicht auf eine
Behandlung mit einem Hylotox-Präparat. Dies bedeutet, daß in diesem Dachgeschoß
die Deckenbalken mit Hylotox 59 behandelt wurden und der Dachstuhl jedoch nicht.
Anhand dieser Beispiele wird deutlich, daß die Belastung von Deckenbalken bei
der Betrachtung eines Dachgeschosses nicht vernachlässigt werden sollte.
Bei Dachböden, deren Holzkonstruktion mit Holzschutzmittelwirkstoffen wie
Lindan, PCP, DDT, Chlornaphthaline oder Teerölen behandelt wurde, handelt es
sich laut BGR 128 (ehemals ZH 1/183) unter Punkt 2 Begriffsbestimmungen beim
Unterpunkt 2.9 um kontaminierte Bereiche. In den seltensten Fällen
läßt sich anhand von Unterlagen lückenlos nachvollziehen, ob auf Dachböden
Holzschutzmittel eingesetzt wurden. Gelegentlich finden sich vor Ort
Hinweisschilder auf durchgeführte chemische Holzschutzmaßnahmen. Obwohl
eigentlich sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern die
Anbringung von Hinweisschildern vorgeschrieben war, gibt es eine Vielzahl
von Dachböden, die zwar einer Behandlung mit Holzschutzmitteln unterzogen
wurden, aber Hinweisschilder nicht auffindbar sind. Das heißt: die
Abwesenheit von solchen Hinweisschildern gibt nicht die Gewähr, daß auch
keine Behandlungen durchgeführt wurden.
Da Arbeiten in kontaminierten Bereichen besonderem Arbeits- und
Sicherheitsschutz unterliegen, muß schon in der Planungsphase eine mögliche
Belastung mit Holzschutzmitteln abgeklärt werden. Hierzu findet sich in
der BGR 128 (ehemals ZH 1/183) unter Punkt 8 Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von
Gefahrstoffen, Unterpunkt 8.1 Bereiche mit unbekannten Gefahrstoffbelastungen:
Vor dem Beginn von Arbeiten in Bereichen, in denen eine Kontaminierung durch
Gefahrstoffe Gefahrstoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe nicht ausgeschlossen werden kann. hat der Auftraggeber eine
Erkundung der vermuteten Gefahrstoffe und eine Abschätzung der von diesen
im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes möglicherweise ausgehenden
Gefährdung vorzunehmen oder durchführen zu lassen. Er hat die Ergebnisse
dieser Erkundungen zu dokumentieren und allen Auftragnehmern nach Abschnitt
2.7 zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse dieser Erkundungen münden im
Bedarfsfall in einen Arbeits- und Sicherheitsplan, der von entsprechend
geschulten Fachleuten erstellt wird.
© ALAB GmbH, Stand: September 1999, Normenaktualisierung im August 2015