In den letzten Jahren tritt immer häufiger vor allem in kalten Winterperioden und
nach Renovierungen ein Phänomen in Wohninnenräumen auf, das sich in einer spontan
auftretenden Schwärzung von Wänden, Glas und anderen Oberflächen zeigt.
Diese Schwärzungen können in Extremfällen so stark sein, daß die Wohnqualität nicht
nur erheblich beeinträchtigt wird, sondern die Wohnung insgesamt nicht mehr benutzbar
ist. In einer Recherche über mögliche Ursachen für das beschriebene Phänomen durch das
Umweltbundesamt konnte gezeigt werden, daß überproportional oft im letzten halben Jahr
vor Auftreten der schwarzen Beläge renoviert worden war und daß die Schwärzungen fast
immer während der Heizperiode nach besonders kalten Wetterperioden auftraten.
Innerhalb von nur wenigen Tagen können Wohnungen so stark geschwärzt sein, daß in
Einzelfällen schon von schockierten Mietern die Feuerwehr geholt wurde, da Verdacht
auf einen Schwelbrand vorlag. In den meisten der beobachteten Fälle lag aber keine
sichtbare Staub- oder Rußquelle in der Wohnung vor. Auch die häufig hinzugezogenen
Mitarbeiter von Gesundheitsämtern oder die mit der Erstellung eines Gutachtens
beauftragten Bausachverständigen stehen dem Phänomen oft ratlos gegenüber. Da einzelne
Wohnungen in großen, ähnlich ausgestatteten Wohneinheiten betroffen sein können, hat
dieses Phänomen durchaus eine unheimliche und für die Bewohner sehr verstörende
Wirkung. Die in der Literatur geprägten Namen sprechen deshalb auch von "Magic
Dust", "Ghosting" oder auch von "Black Sood Deposite" und
"Fogging".
Die Rechtslage auf diesem Gebiet ist z.Zt. noch nicht eindeutig, häufig wird aber
einer Mietminderung stattgegeben, falls der Vermieter kein die Ursachen klar
benennendes Gutachten vorlegen kann. Da diese Ursachen für eine Schwarzstaubbildung
überaus vielfältig sein können, reicht das "Standardargument" vieler
Vermieter, der Wohnungsnehmer brenne übermäßig viele Kerzen ab, bei weitem nicht aus.
Da der Vermieter zudem unabhängig von der Schuldfrage für die Gebrauchstauglichkeit
der Mietsache haftet, wird er in den meisten Fällen die Renovierungskosten tragen
müssen - es sei denn, dem Mieter kann durch ein Gutachten Selbstverschulden
nachgewiesen werden.
Das Schwarzstaub-Phänomen, dass in den letzten Jahren zunehmend beobachtet wird, ist
bis heute in seinen Ursachen noch nicht vollständig aufgeklärt. Bekannt sind
allerdings eine ganze Reihe von begünstigenden oder auslösenden Faktoren, die uns
helfen, die Entstehung des Fogging zu verstehen und ein Wiederauftreten zu verhindern.
Im Streitfall wird in der Regel mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens die
Verantwortlichkeit geklärt und die Frage "wer haftet für den Schaden?"
beantwortet.
Die Schwarzstaub-Ablagerungen bilden vor allem über Heizkörpern typische dunkle Fahnen. Direkt über der Heizquelle ist die Ablagerung geringer, über den Auflagepunkten dunkler. An Hindernissen, wie etwa Balken, wird besonders viel Staub durch Prallwirkung abgeschieden. Im Bereich der geometrischen Wärmebrücken im Winkel von Wand und Decke ist die Abscheidung besonders hoch, im äußersten Winkel, wo die Luftbewegung gegen Null geht, ist die Abscheidung deutlich geringer (Bild 1 und 2).
Wie eine schwarz-weiß Photographie bilden sich Deckenbalken und Schrauben der Gipskartonplatten ab. Dies ist nicht eine Folge der Anströmgeschwindigkeit der feinstaubbeladenen Luft, sondern ein Effekt der Oberflächentemperatur. Deshalb ist die Schwarzfärbung in der Regel an Außenwänden oder im Deckenbereich von ausgebauten Dachgeschossen am stärksten ausgeprägt. Aber auch andere Oberflächen können in Räumen betroffen sein. In erster Linie sind dies Vorhänge, Teppichböden, Sitzmöbel, Geschirr sowie Kunststoffoberflächen wie Fensterrahmen, CD-Sammlungen und Kücheneinrichtungen. Selbst in Schränken und in Kühlschränken kommt es zu schwarzen Filmen. Vor allem Letzteres ist für Mieter besonders unangenehm und wird als Störung der Privatsphäre empfunden.
Äußere Quellen
Als äußere Quellen werden all jene Quellen bezeichnet, die sich nicht innerhalb der
vom Schwarzstaub-Phänomen betroffenen Wohnung befinden. Dazu zählt z.B. die gerade in
städtischen Gebieten nicht geringe Luftbelastung durch Ruß, Abgase und andere
Schadstoffe. Weitere Quellen können ungünstig gelegene Schornsteine sein, die z.B. vor
Brandwänden stehen oder nicht hoch genug über den First ragen. Häufig dringt auch Luft
aus Garagen in Wohnräume ein und verursacht eine erhöhte Rußbelastung. Durch
Druckgefälle in Gebäuden können diese Schadstoffe oft über weite Strecken innerhalb
eines Hauses transportiert werden.
Innere Quellen
Innere Quellen können überaus vielfältig sein. Offene Feuerstellen, Gasheizungen und
deren Zündflamme können je nach Verbrennungszustand erhebliche Mengen an Ruß und
Paraffinkohlenwasserstoffen freisetzen. Auch das unmittelbare Wohnverhalten des
Mieters kann, etwa durch Zigarettenrauch oder Kochdünste, vor allem aber durch Kerzen
und die seit einiger Zeit sehr beliebten Duftlampen und Windlichter eine nicht
unerhebliche Rußquelle in der Wohnung darstellen. Beschrieben wird auch, daß der
Kohleabrieb defekter Elektrogeräte eine Ruß- bzw. Graphitquelle ist. Brände oder
Verschmorungen von Elektrogeräten setzen ebenfalls kurzfristig große Mengen an Ruß
frei.
Aber auch die bei der Renovierung bzw. bei der Einrichtung verwendeten Materialien (
Farben, Lacke, Kleister, Teppiche...) können eine nicht zu unterschätzende Rolle bei
der Enstehung des Fogging-Phänomens spielen, so daß es ratsam ist, vor einer
Renovierung die Ursachen, eventuell durch chemische Analysen, so vollständig wie
möglich aufzuklären, da es ansonsten oft zu einem erneuten Auftreten der
Schwarzstaubbildung kommt.
Die Ursachen für Schwarzstaubablagerungen sind komplexer Natur. Nutzerverhalten,
Einflüsse äußerer Quellen, Mängel der Bausubstanz: in diesen Bereichen sind die Gründe
der unangenehmen Erscheinung meist zu finden. Häufig führen schwarze Ablagerungen in
Wohnungen, die durch aufwändige Renovierungen beseitigt werden müssen, zu langwierigen
Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Die Rechtslage ist alles andere
als eindeutig; wenn aussagekräftige Gutachten fehlen, entscheiden die Gerichte oft
zugunsten des Mieters.
Unsere langjährigen Erfahrungen mit dem Phänomen Schwarzstaub ermöglicht uns die
effektive Suche nach den auslösenden Faktoren für die beschriebenen Ablagerungs-
Effekte. Damit wird die Grundlage geschaffen für eine wirksame Vermeidungsstrategie,
um ein erneutes Auftreten des unangenehmen Verschmutzungsphänomens zu verhindern. In
Streitfällen hilft ein Sachverständigengutachten, die Haftungsfrage zu klären.
Obwohl noch längst nicht sämtliche Aspekte des Schwarzstaubniederschlages aufgeklärt
wurden, sind wir aufgrund unserer jahrelangen Praxisarbeit auf diesem Gebiet in der
Lage, anhand von Wohnungsbegehungen, der Erscheinungsbilder der Staubablagerungen und
durch modernste Analysenmethoden die Ursachen für den Schwarzstaubniederschlag
aufklären zu können.
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© ALAB GmbH, Stand: Februar 2001