Der nachfolgende Fachartikel zu Tabakrauch in Nichtraucherwohnungen wurde im Herbst 2019 beim 12. AGÖF-Fachkongress von Peter Braun vorgestellt. Er steht unten als download zur Verfügung.
Rauchen in der Wohnung ist eine der stärksten Quellen für luftgetragene Schadstoffe in Innenräumen.
Bei Tabakrauch handelt es sich um ein komplexes Gemisch von Schadstoffen, die teils als Gase,
teils als Partikel oder an Partikel gebunden vorliegen. Tabakrauch ist von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) als für den Menschen krebserzeugend eingestuft.
Allein in Deutschland sterben laut WHO jährlich ca. 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens,
darunter 3.000 Passivraucher.
Auch in manchen Nichtraucherwohnungen, die an Raucherwohnungen oder Rauchergaststätten angrenzen,
sind teils hohe Konzentrationen an gas- und partikelförmigen Bestandteilen von Tabakrauch nachweisbar.
Durch undichte Geschossdecken, Treppenhäuser und bei geöffneten Fenstern auch über die Außenluft kann
ein Transfer von Tabakrauch zwischen benachbarten Räumlichkeiten stattfinden. Dabei können in der Luft
von Nichtraucherwohnungen Feinstaubbelastungen auftreten, die weit über denjenigen der Außenluft liegen.
Betroffen sind primär Wohnungen in Altbauten mit nicht luftdichten Holzbalken-Geschossdecken.
In den letzten Jahren nehmen Beschwerden von NichtraucherInnen über Tabakrauchbelastungen aus
angrenzenden Wohnungen oder Rauchergaststätten deutlich zu. In der Folge kommt es immer öfter zu
gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Wohnungsmietern und -Vermietern oder zwischen Wohnungseigentümern.
Mit Hilfe von Sachverständigengutachten sind in solchen Verfahren in der Regel folgende Fragen zu beantworten:
-- Dringt Tabakrauch aus der Wohnung/Rauchergaststätte A in die Wohnung B ein?
-- Wo liegen die Ursachen (Transferwege) für das Eindringen von Tabakrauch?
-- Welche Maßnahmen sind erforderlich, um das Eindringen von Tabakrauch zu verhindern?
Anhand von Fallbeispielen werden unterschiedliche Verfahren vorgestellt, mit denen eine Belastung
mit Tabakrauch in Nichtraucherwohnungen aus angrenzenden Räumlichkeiten nachgewiesen werden kann.
Neben Luft- und Hausstaubuntersuchungen u.a. auf Nikotin gehören dazu der Nachweis eines Lufttransfers
mittels BlowerDoor-gestützter Nebelprobe und die kontinuierliche Langzeitmessung des Feinstaubgehaltes
der Luft in Nichtraucherwohnungen.
Wir bei ALAB sind in der Lage, Ihnen diese Analytik anbieten zu können.
>>> PDF-Artikel: "Tabakrauch in Nichtraucherwohnungen".
© ALAB GmbH, Stand: Februar 2022