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Materialuntersuchung in der Prüfkammer

Materialuntersuchung in der Prüfkammer

Materialuntersuchung in der Prüfkammer

Die Emissionen aus Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen verursachen einen Großteil der Schadstoffbelastung mit flüchtigen organischen Verbindungen in Innenräumen. Deshalb lassen immer mehr Hersteller von Baustoffen, Einrichtungsgegenständen und anderen in Innenräumen verwendeten Materialien ihre Produkte auf Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen untersuchen. Für viele Produktgruppen gibt es bereits Klassifizierungssysteme und standardisierte Prüfverfahren.

Diese Untersuchungen werden in Prüfkammern durchgeführt, mit denen das Emissionsverhalten von Materialien unter definierten Bedingungen exakt bestimmt werden kann. solche Untersuchungen haben den Vorteil, dass ihre Ergebnisse besser als die anderer Prüfverfahren auf reale Raumverhältnisse übertragbar sind - vorausgesetzt, die Randbedingungen (Raumbeladung, Luftwechselrate, Temperatur, Luftfeuchte, Dauer der Prüfung) sind praxisgerecht ausgewählt.

Die ALAB GmbH verfügt über eine Reihe von Prüfkammern und ist für die aufgeführten Verfahren zugelassen.
 

Emissionsprüfungen von Bauprodukten im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das DIBt

Bauprodukte müssen im Hinblick auf gesundheitliche Risiken von Inhaltsstoffen, die sie in den Innenraum abgeben könnten, bewertet werden. So schreibt es das Bauproduktengesetz vor. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat im Jahr 2002 ein Bewertungsschema veröffentlicht, durch welches die Abgabe von flüchtigen und schwerflüchtigen organischen Stoffen geprüft und bewertet werden kann. Zentrales Prüfmittel ist eine Prüfkammeruntersuchung der Bauprodukte. Das Schema ist seit August 2004 Grundlage für die gesundheitliche Bewertung bei der Zulassung von Bauprodukten durch das Deutsche Institut für Bautechnik und bei einigen Prüfverfahren für die Erteilung des Umweltzeichens "Blauer Engel".

Die ALAB GmbH ist eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle für Bodenbeläge, Klebstoffe und Beschichtungen.

 

Emissionsprüfung nach DE-UZ (ehemals RAL UZ) für das Umweltzeichen Blauer Engel

Das Umweltbundesamt hat für eine Vielzahl von Produktgruppen Vergabegrundlagen erstellt, bei deren Erfüllung auf Antrag das Umweltzeichen "Blauer Engel" verliehen wird.

Hierbei werden Vorgaben zum Beispiel bezüglich der Rohstoffauswahl, des Emissionsverhaltens und für die Verwertung und Entsorgung gemacht. Die detaillierten Kriterien können den jeweiligen Vergabegrundlagen entnommen werden.

Zur Überprüfung des Emissionsverhaltens werden die Produkte in Prüfkammern untersucht. Nach vorgegebenen Zeitspannen wird die Prüfkammerluft auf eine Vielzahl von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) sowie Formaldehyd und weitere Aldehyde untersucht. Bei Erfüllung der Vergabekriterien kann die Nutzungserlaubnis für den Blauen Engel bei der RAL GmbH (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.) beantragt werden. Das DE-UZ überprüft den Antrag und schließt mit dem Unternehmen einen zeitlich befristeten Zeichennutzungsvertrag ab. Die Produkte können dann mit dem "Blauen Engel" und dem jeweiligen DE-Umweltzeichen (DE-UZ) gekennzeichnet werden.

ALAB ist von der RAL GmbH als anerkanntes Prüfinstitut für die Vergabe folgender Umweltzeichen als Prüfinstitut ausgewiesen:

  • DE UZ 38 - Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen
  • DE UZ 76 - Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau
  • DE-UZ 113 - Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe (z.B. Dispersionsklebstoffe, Pulverklebstoffe und Fixierungen)
  • DE-UZ 120 - Emissionsarme Elastische Fußbodenbeläge (z.B. Kunststoffbodenbeläge, Bodenbeläge aus künstlichem und natürlichem Kautschuk, Linoleum)
  • DE-UZ 123 - Emissionsarme Dichtstoffe für den Innenraum (Fugendichtstoffe aus Silikon auf Wasser-, Acetatbasis und neutralvernetzende Silikone - ausgenommen sind oximvernetzende Systeme, Fugendichtstoffe auf Acrylatbasis und Fugendichtstoffe auf Basis von Silan-modifizierten Polymeren (SMP)
  • DE-UZ 128 - Emissionsarme textile Bodenbeläge
  • DE-UZ 132 - Emissionsarme Wärmedämmstoffe und Unterdecken für die Anwendung in Gebäuden (Die Vergaberichtlinie gilt für Wärmedämmstoffe nach DIN EN 13162 bis 13171, Unterdecken nach DIN EN 13964 für die Anwendung in Gebäuden sowie bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe und Unterdecken)
  • DE-UZ 148 - Leder
  • DE-UZ 156 - Emissionsarme Verlegeunterlagen für Bodenbeläge (Verlegeunterlagen aus Holzfasern, Korkgranulat, Pappe, Polyethylen-, Polystyrolschaum, Kautschukgranulat, Polyurethan)
  • DE-UZ 176 - Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume
  • DE-UZ 198 - Emissionsarme Putze für den Innenraum

 

Prüfverfahren nach GEV

Die "Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe e. V." (GEV) hat für die Produktgruppen dünnflüssige Verlegewerkstoffe (z. B. Grundierungen), pulverförmige Verlegewerkstoffe (z. B. Spachtel-massen), pastöse Verlegewerkstoffe (z. B. Bodenbelagsklebstoffe) sowie sonstige Verlegewerkstoffe (z. B. Unterlagen, Dämmstoffe) das Prüfzeichen "EMICODE" entwickelt. Dazu wird das Emissionsverhalten der Verlegewerkstoffe in einer Prüfkammer ermittelt.

Die ALAB GmbH hat 2017, 2020 und 2023 an  Ringversuchen der GEV erfolgreich teilgenommen und  ist somit zugelassen qualitätsgeprüfte Prüfkammeruntersuchungen nach GEV-EMICODE anzubieten.

 

Internationale Verordnungen

 

Emissionsprüfungen nach Französischer VOC-Verordnung (Décret no 2011-321)

Die Untersuchungen sind für Bauprodukte, Einrichtungs- und Ausstattungsmaterialien, wie z.B. Fußbodenbeläge, Farben, Lacke, Fenster, Türen sowie Wand- und Deckenverkleidungen vorgeschrieben. Nach festgelegten Kriterien werden im Rahmen einer Prüfkammeruntersuchung Probenahmen auf Tenax TA® und DNPH-Kartusche nach 28 Tagen durchgeführt.

Emissionsprüfungen nach Belgischer VOC-Verordnung

Die Untersuchungen sind für Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe und Oberflächenbeschichtungen für hölzerne Bodenbeläge vorgeschrieben. Die Prüfungen erfolgen nach der sogenannten horizontalen europäischen Emissionsprüfnorm CEN TS 16516 und zur Bewertung der Emissionsmessungen erfolgt nach 28 Tagen die Probenahmen auf Tenax TA® und DNPH-Kartusche.