Über 25 Jahre Erfahrung

Staubanalytik: Die Analyse wird nach VDI 4301 Blatt 2:2000-06, VDI 4301 Blatt 3:2003-06, VDI 4301 Blatt 4:2007-07, VDI 4301 Blatt 6:2012-09, VDI 2464 Blatt 1:2009-09, DIN ISO 10382:2003-05, DIN ISO 18287:2006-05 sowie ASTM Methode D4861-11 bzw. nach dem akkreditierten Hausverfahren ALAB 10:2004 durchgeführt. Die Probe wird im Ultraschallbad mit Cyclohexan/Aceton extrahiert. Ein Teil des Extraktes wird mit Essigsäureanhydrid derivatisiert. Die Analyse erfolgt mittels Kapillar-Gaschromatographie und Elektroneneinfang-Detektor bzw. Massenspektrometer. Die quantitative Bestimmung der Substanzen erfolgt nach der Methode des Internen Standards über Vergleichsgemische; Bestimmungsgrenze: 0,1 - 10 mg/kg bei einer Einwaage von 250 mg.

Staubanalytik / bromierte Flammschutzmittel: Die Probe wird im Ultraschallbad extrahiert. Die Analyse erfolgt mittels GC/MS im NCI und/oder EI. Die quantitative Bestimmung der Substanzen erfolgt nach der Methode des Internen Standards. Bestimmungsgrenze: 0,1 - 1 mg/kg bei einer Einwaage von 500 mg.

Staubanalytik / zinnorganische Verbindungen: Die Analyse erfolgt in Anlehnung an die DIN 38407 Blatt 13. Die Organozinnverbindungen werden mit Natriumtetraethylborat versetzt und mittels GC/MS bestimmt.


Endokrin wirksame Substanzen (endocrine disrupting compounds, EDC) stehen zunehmend im Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Sie werden auch als Umwelthormone oder endokrine Disruptoren bezeichnet, da sie sich ähnlich wie natürliche Hormone verhalten und im Organismus entsprechende Wirkungen hervorrufen können. Die Wirkungen körpereigener, natürlicher Hormone können durch endokrin wirksame Substanzen abgeschwächt oder blockiert, aber auch verstärkt werden. Einige Hormone sind nur in bestimmten (empfindlichen) Lebensabschnitten aktiv sind (z. B. Entwicklung von Fetus und Kind). Die Wirkung von Hormonen kann nach deren Aufnahme durch den Menschen mit deutlicher Verzögerung auftreten, im Extremfall erst in der nächsten Generation. Da Hormone bereits in sehr geringen Konzentrationen wirken, sind schon kleinste Mengen von EDC in der Umwelt als problematisch zu bewerten.

EDC stehen im Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern, die Entwicklung des menschlichen Organismus zu stören und die Fortpflanzungsfähigkeit zu mindern. Die durch epidemiologische Studien festgestellte Zunahme von Brust- und Prostatakrebs, die Beeinträchtigungen der männlichen Fortpflanzungsfähigkeit durch Hodenhochstand und die sinkende Spermienzahl werden ebenfalls in Zusammenhang mit dem vermehrten Vorkommen endokrin wirksamer Substanzen in der Umwelt gebracht.

Zu den endokrin wirksamen Substanzen gehören sehr unterschiedliche Stoffgruppen. Neben Pflanzenschutzmitteln (DDT, Lindan), polychlorierten Biphenylen (PCB), Organozinnverbindungen (TBT), bromierten Flammschutzmitteln, Phytohormonen (Isoflavone) gehören hierzu auch einige in sehr großen Mengen produzierte Industriechemikalien wie Phthalat-Weichmacher und vor allem Bisphenol A.

1999 ließ die Europäische Kommission eine Liste von 564 persistenten Stoffen und Stoffen mit großem Produktionsvolumen erstellen, die prioritär auf ihre endokrine Wirkung hin bewertet werden sollen. Die im Rahmen von mehreren EU-Studien überprüften Chemikalien wurden dann in eine Prioritätenliste mit 3 Kategorien unterteilt. Bis Januar 2011 sind 319 Chemikalien als Kategorie 1 oder 2 (nachweislich oder potentiell endokrin wirksam) eingestuft worden. In Kategorie 3a/b werden Chemikalien, die keine wissenschaftliche Basis für eine Aufnahme in die Prioritätenliste 1 oder 2 liefern (Kategorie 3a) bzw. zu denen keine oder keine ausreichenden Daten gesammelt wurden (Kategorie 3b), eingestuft.

Die Liste von Substanzen führte zur Entwicklung von europäischen Rechtsvorschriften in verschiedenen Bereichen mit dem Ziel, die Verwendung endokrin wirksamer Substanzen zu regulieren und deren Zulassung zu überprüfen:

  • Chemische Stoffe: Verordnung EG 1907 / 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Pestizide: Verordnung EG 1107 / 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
  • Biozide: Verordnung EU 528 / 2012 über die Verwendung von Biozidprodukten
  • Kosmetika: Verordnung EG 1223 / 2009 über kosmetische Mittel
  • Wasserqualität: Richtlinie zum Ordnungsrahmen für die Wasserpolitik 2000 / 60 / EG

Ein Beispiel: Die ab Juni 2011 gültige EU-Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sieht vor, dass zukünftig ein Stoff in Pflanzenschutzmitteln nur zugelassen wird, wenn dieser keine endokrin disruptiven Eigenschaften besitzt, die möglicherweise Auswirkungen auf den Menschen haben können.

Im Folgenden wird näher auf Bisphenol A und Phthalate eingegangen.

Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen. Die Substanz wird als Ausgangssubstanz für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen verwendet, woraus zum Beispiel Trinkflaschen, Becher, Mobiltelefone und Motorradhelme hergestellt werden. Bisphenol A ist darüber hinaus ein Hauptbestandteil bei der Herstellung von Epoxidharzen, die als Kleber, Oberflächenbeschichtungen und Lacken eingesetzt werden. Epoxidlacke werden u.a. zur Innenbeschichtung von Konserven- und Getränkedosen sowie von Flaschendeckeln verwendet. Bisphenol A wird auch als Additiv (also als Zusatzstoff) verwendet: zur Beschichtung von Thermopapier, beim Herstellen und Verarbeiten von PVC (Polyvinylchlorid)-Kunststoffen und in Bremsflüssigkeiten. Unter bestimmten Bedingungen kann sich Bisphenol A aus den Produkten lösen - wie aus der Beschichtung von Dosen und aus Polycarbonatbabyfläschchen - und dann über die Nahrung oder über die Haut - wie bei Thermopapier - vom Menschen aufgenommen werden. Hier kann Bisphenol A ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen wirken.

Die Diskussion über die Bewertung aktueller Expositionssituationen wird sehr kontrovers geführt. Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerteten 2006 Produkte auf Bisphenol-A-Basis als unbedenklich. 2015 wurde von der EFSA erneut ein Gutachten zur Bewertung der Gesundheitsrisiken durch die Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelbedarfsgegenständen publiziert; dieses kommt zu einer ähnlichen Einschätzung. Nicht alle EU-Länder teilten jedoch diese Bewertung: Dänemark und Frankreich haben aus Vorsorgegründen Bisphenol-A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder im Jahr 2010 verboten. Um eine einheitliche Rechtslage in der EU zu schaffen, hat die Europäische Kommission daraufhin aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes die Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Babyflaschen und das Inverkehrbringen von Babyflaschen, die mit Bisphenol A hergestellt wurden, in allen EU-Mitgliedsstaaten untersagt. Das Verbot gilt seit März bzw. Juni 2011.

Phthalate sind in der Kunststoffherstellung ebenfalls weit verbreitet (siehe hierzu Infoteil unter Punkt 7.9). Als endokrin aktive Phthalate (Kategorie 1) gelten Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylpthalat (DBP) und Butylbenzylphthalat (BBP). Durch ihre hormonelle Wirkung können sie genitale Fehlbildungen oder Unfruchtbarkeit bei Männern bewirken. EU-weit sind diese Phthalate in Kosmetika oder Kinderspielzeug verboten.  In vielen Medizinprodukten wie Blutbeuteln, Infusionsbeuteln, Schläuchen oder Kathetern können jedoch nach wie vor Konzentrationen von 30 bis 40 Prozent enthalten sein. DEHP-haltige Medizinprodukte müssen seit dem 21.03.2010 gekennzeichnet werden.

Die als Ersatz für DEHP verwendeten Gemische isomerer Diisononylphthalate (DINP) und Diisodecylphthalate (DIDP) werden ebenso als potenziell endokrin wirksame Substanzen (Kategorie 2) eingestuft.

Die von ALAB angebotene Untersuchung von Hausstaub auf endokrin wirksame Substanzen berücksichtigt endokrin wirksame Substanzen, die im Rahmen der EU-Studien in Kategorie 1 oder 2 eingestuft wurden. Soll der Staub darüber hinaus auf bromierte Flammschutzmittel und zinnorganische Verbindungen untersucht werden, so erfordert dies drei unterschiedliche Analysemethoden. Bitte beachten Sie, dass dann mindestens 3 g Staub benötigt werden.