Luftanalytik: Die Analyse wird nach VDI 4301 Blatt 5:2009-04 durchgeführt. Die phosphororganischen Flammschutzmittel werden auf Polyurethanschaum (PU-Schaum und Glasfaserflter) gesammelt und im Soxhlet extrahiert. Die Analyse wird mittels Kapillar-Gaschromatographie Massenspektrometer durchgeführt. Die quantitative Bestimmung der Flammschutzmittel erfolgt nach der Methode des Internen Standards über Vergleichsgemische. Bestimmungsgrenze: 10 - 50 ng/m3 bei einem Probenahmevolumen von 1 m3.
Staub- und Materialanalytik / phosphororganische Flammschutzmittel: Die Analyse wird nach VDI 4301 Blatt 5:2009-04 bzw. nach dem akkreditierten Hausverfahren ALAB 10:2004 durchgeführt. Ein Aliquot des Probenmaterials wird nach Zugabe von internen Standards mit Cyclohexan / Aceton (1:1) im Ultraschallbad bzw. mit Aceton am Soxhlet extrahiert. Die Analyse wird mittels Kapillar-Gaschromatographie Massenspektrometer durchgeführt. Die quantitative Bestimmung der Flammschutzmittel erfolgt nach der Methode des Internen Standards über Vergleichsgemische; Bestimmungsgrenze: 0,1 - 3 mg/kg bei einer Einwaage von 250 mg.
Staub- und Materialanalytik / bromierte Flammschutzmittel / Chlorparaffine: Die Probe wird im Ultraschallbad extrahiert. Die Analyse erfolgt mittels GC/MS im NCI und/oder EI. Die quantitative Bestimmung der Wirkstoffe erfolgt nach der Methode des Internen Standards. Bestimmungsgrenze: 0,1 - 1 mg/kg.
Ähnlich wie Weichmacher werden Flammschutzmittel in großen Mengen hergestellt. Sie werden Kunststoffen, Textilien sowie Holz zugesetzt, um diese üblicherweise leicht brennbaren Stoffe feuerfest bzw. schwer entflammbar zu machen. Oft werden Flammschutzmittel Kunststoffen bereits bei der Polymerisation zugegeben, teilweise aber auch an fertigen Produkten oder Halbprodukten in Form von Überzügen angewendet. Neben anorganischen Verbindungen wie Aluminiumoxidhydraten und Ammoniumphosphaten werden halogenierte organische Verbindungen wie polychlorierte Naphthaline, polybromierte Biphenyle und chlorierte organische Phosphorsäureester (z. B. Tris(2-chlor-ethyl)phosphat [TCEP]) eingesetzt. Darüber hinaus werden auch nicht-halogenierte organische Phosphorverbindungen (z. B. Trikresylphosphat) verwendet, die neben der flammhemmenden Wirkung auch Weichmacherfunktion besitzen.
Halogenierte und nicht-halogenierte organische Phosphate finden sich in Innenräumen hauptsächlich in Polyurethan-Weichschäumen wie sie z. B. in Polstern und Matratzen verwendet werden, in Orts- oder Montageschäumen zum Einbau von Fenster- und Türrahmen, in Farben und Lacken, Tapeten, Textilien und in den Gehäusen und Leiterplatten von elektronischen Geräten. Üblicherweise werden sie dem Material in Konzentrationen zwischen 10 und 20 Prozent zugesetzt.
Eine weitere Quelle für Flammschutzmittel können bestimmte Bodenpflegemittel sein. Im Hausstaub einer Schule in Süddeutschland fanden sich hohe Konzentrationen eines organischen Phosphats. Nach langer Suche wurde eine "Selbstglanzdispersion" als Ursache ausgemacht. Das Produkt enthielt nach Herstellerangaben Tris-(2-butoxyethyl)-phosphat in einer Konzentration von max. 1 %. Bei üblicher Anwendung führt das zu einem Auftrag von ca. 500 mg Tris-(2-butoxyethyl)-phosphat pro m2 Boden.
Aus Flammschutzmitteln (Triphenylphosphat, Trikresylphohaten, Cresyldiphenylphosphat, Dicresyl-phosphat), die in neu verlegten Bodenbelägen eingesetzt werden, können Phenole und Kresole freigesetzt werden.
Ähnlich wie die als Weichmacher eingesetzten Phthalate gasen organische Phosphate und auch die bromierten Flammschutzmittel mit der Zeit aus den Fertigprodukten aus und kondensieren teilweise auf anderen Oberflächen im Raum und im Hausstaub.
Die Datenlage hinsichtlich der Humantoxizität der als Flammschutzmittel eingesetzten organischen Phosphorsäureester ist unbefriedigend. Die Angaben zur Toxikologie basieren im Wesentlichen auf Tierversuchen. Hier konnten für TCEP eine nervenschädigende Wirkung sowie eine erhöhte Rate an Nierentumoren nachgewiesen werden. TCEP ist laut Gefahrstoffverordnung (CMR-Liste) als karzinogen der Kategorie 2 und als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft. Um die Auswirkungen von TCEP in Spielzeug auf die Gesundheit von Kindern bewerten und beurteilen zu können, wurde der Wissenschaftliche Ausschuss "Gesundheits- und Umweltrisiken" SCHER von der Europäischen Kommission um eine Stellungnahme ersucht und kam 2012 zu folgender Einschätzung: Von den TCEP-Gehalten, den die dänische Umweltschutzagentur in Spielzeug gefunden hat (0,5 bis 0,6 %), kann selbst dann ein Risiko für Kinder ausgehen, wenn andere Expositionen außer Acht gelassen werden. Auch wenn insgesamt der Einsatz von TCEP in der EU zurückgegangen ist, so lässt sich nicht ausschließen, dass Spielzeug TCEP enthält, da sehr viel Spielzeug außerhalb der EU hergestellt wird.
Die weltweit meistverbrauchten bromierten Flammschutzmittel sind Tetrabrombisphenol A (TBBPA), Decabromdiphenylether (DecaBDE) und Hexabromcyclododecan (HBCD). DecaBDE wird hauptsächlich bei Kunststoffgehäusen in Elektro- und Elektronikgeräten sowie bei Textilien eingesetzt. TBBPA wird vor allem bei Leiterplatten eingesetzt. Der Hauptanwendungsbereich des HBCD liegt bei Dämmstoffen (expandiertes und extrudiertes Polystyrol). Der Stoff wird in geringerem Umfang auch in Rückenbeschichtungen von Vorhängen und Möbelbezugsstoffen oder in Gehäusekunststoffen verwendet . DecaBDE, TBBPA und HBCD sind persistent und reichern sich in Lebewesen an. Im Brandfall und bei unkontollierter Entsorgung können sie hochgiftige Dioxine bilden.
Folgende gesetzliche Regeln bzw. Verordnungen gelten für bromierte Flammschutzmittel: Die europäische Chemikalienbewertung REACH sieht vor, dass PBT-Stoffe - dies sind Stoffe, die gleichzeitig persistent, bioakkumulierend und toxisch sind - in Zukunft nicht mehr verwendet werden sollen. HBCD ist bereits als PBT-Stoff eingestuft; bei DecaBDE steht die Entscheidung noch aus.
Das Inverkehrbringen von Erzeugnissen und Zubereitungen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Penta- und Octabromdiphenylether enthalten, ist seit 2004 in Deutschland verboten. Für DecaBDE wurde diese Stoffbeschränkung durch die Entscheidung 2005/717/EG der Europäischen Kommission im Oktober 2005 jedoch wieder aufgehoben und im Juli 2008 durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) wieder in Kraft gesetzt. DecaBDE darf seither in der EU nicht mehr in neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sein.
Chlorparaffine sind eine weitere Gruppe von Substanzen, die auch im Hausstaub gefunden werden. Es handelt sich hierbei um Isomerengemische von Alkanen mit unterschiedlichem Chlorierungsgrad. Man unterscheidet zwischen kurzkettigen (C10 - C13) und mittelkettigen (C14 - C17) Chlorparaffinen.
Chlorparaffine haben ähnliche technische Eigenschaften wie Polychlorierte Biphenyle (PCB) und wurden weitverbreitet als Flammschutzmittel bzw. Weichmacher in verschiedensten Produkten wie Farben, Gummi, Öl, Beschichtungen, Fugendichtmassen etc., aber auch als Fettungsmittel für Leder verwendet. Chlorparaffine sind wie andere chlorierte Kohlenwasserstoffe sehr langlebig. Speziell die kurzkettigen Chlorparaffine sind als möglicherweise krebserregend (K3) eingestuft. Ihre Anwendung in der metallverarbeitenden Industrie und zum Fetten von Leder wurde von der EU im Juni 2002 verboten. Mit der Verordnung (EU) Nr. 519/2012 wurde das Verbot kurzkettiger Chlorparaffine verschärft; Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine sind nun in der EU mit wenigen Ausnahmen verboten.
Quellen für Flammschutzmittel in Innenräumen: Polyurethan-Weichschäume (Möbelpolster und Matratzen), Hartschäume (Montageschäume, Dämmschäume), Dekorationstextilien, textile Bodenbeläge, Tapeten, Farben und Lacke, Versiegelungen/Beschichtungen von Bodenbelägen, elektronische Geräte.